Allgemeines

Sehr geehrte Eltern! Für viele Kinder beginnt zum Schuljahr 2024/25 die Schulpflicht. Alle Kinder die bis 30. September 2024 sechs Jahre alt werden, oder die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, dürfen ab 12. September 2024 die Schule besuchen.

Auch Kinder die bis zum 31. Dezember sechs Jahr alt werden, können auf Antrag der Eltern frühzeitig eingeschult werden, wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwartet werden kann. Hier empfehlen wir aber auf alle Fälle die Teilnahme am Schulspiel.

Die Schuleinschreibung findet in diesem Jahr am 14. März statt. Die genauen Uhrzeiten erhalten Sie im Februar über den Kindergarten oder mit der Post.

Sollten Sie mit Ihrem Kind gerade erst zugezogen sein, so nehmen Sie nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt bitte auch mit uns Kontakt auf!

→ Bogen zur Informationsweitergabe vom Kindergarten zur Grundschule

→ Informationen des Kultusministeriums zum Schulanfang


Einschulungskorridor

Neu ist beim Einschulungsverfahren seit dem Schuljahr 2019/20 der sogenannte „Einschulungskorridor.“ Dieser sieht ein flexibleres Einschulungsverfahren für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, vor. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät im Anschluss die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Das bedeutet: auch diese Kinder kommen zum Einschulungstermin und nehmen (so wie alle anderen Kinder) an einem Kurztest teil. Wenn sich hier keine Auffälligkeiten ergeben ….

  • und die Eltern das Kind einschulen wollen, dann startet für das Kind das Schuljahr ganz normal am 10. September 2024.
  • und die Eltern das Kind nicht einschulen wollen: Dann entscheiden wir von Fall zu Fall, ob wir das Kind zu einem ausführlicheren Schulspiel einladen, um unserer Beratungspflicht ausreichend nachkommen zu können.

Eltern, deren Kinder in den Einschulungskorridor fallen, können in jedem Fall von ihrem Recht Gebrauch machen, das Kind ein Jahr später einzuschulen. Dafür richten Sie bis Dienstag, den 10. April einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung. Auch dieses Antragsformular erhalten die Erziehungsberechtigten der Schüler, die für den Korridor in Frage kommen, automatisch. Die Schulplicht beginnt für diese Kinder damit im September 2025, der spätere Einschulungstermin gilt nicht als Rückstellung.

Vor der Entscheidung für eine spätere Einschulung sollten Sie sich aber folgende Fragen gewissenhaft stellen:

  • hat mein Kind in diesem Kindergartenjahr bereits an der Vorschule teilgenommen und langweilt es sich evtl. im nächsten Kindergartenjahr?
  • wird mein Kind auch im kommenden Jahr im Kindergarten genügend gefördert und gefordert, oder erlebt es einen Stillstand?
  • ist die gefällte Entscheidung wirklich das Beste für das Kind, oder glaube ich nur, dass das Kind einen vermeintlichen Vorteil hat, wenn es zu den Größeren gehört? Das stellt sich z.B. dann als Trugschluss heraus, wenn diese Kinder in der 4. Klasse in die Pubertät kommen und mit den Klassenkameraden nur noch wenig „anfangen“ können.

Treffen Sie Ihre Entscheidung bitte nicht leichtfertig, sondern vertrauen Sie auf die Beratung des Personals an Kindergarten und Grundschule. Gerade die ersten beiden Grundschuljahre verlaufen (auch durch das Arbeiten mit der Silbenmethode) äußerst kindgerecht. Und ganz wichtig: Fragen Sie Ihr Kind, ob es in die Schule gehen möchte!


Schulspiel

Sollten sich beim Kurztest der Schuleinschreibung Auffälligkeiten ergeben oder Sie als Eltern zusätzlichen Diagnose-Bedarf sehen, so laden wir einzelne Kinder zusätzlich zu einem Schulspiel ein (der Termin wird bei der Schuleinschreibung bekanntgegeben). Dabei erlebt das Kind spielerisch Unterricht und wird dabei von geschultem Personal begleitet.

Sollten Sie im Vorfeld der Schuleinschreibung Fragen haben, so scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen! (siehe Schulleitung oder Kontakt).

Elternabend

Ein Informationsabend für die Eltern der Schulanfänger findet am Montag, den 20. Februar um 18:30 Uhr in der Eingangshalle unserer Schule statt.

Broschuere_Die_bayerische_Grundschule

Informationsbroschüre: Die bayerische Grundschule